Die Fichten sterben – was nun?

In vielen Bereichen des Lebens nimmt Nachhaltigkeit eine immer größer werdende Rolle ein. Auch im Bauwesen wird bewusster gebaut und da kommt man kaum am Baustoff Holz vorbei. Immer mehr Privatpersonen wählen für ihr Eigenheim das natürliche Material und auch im öffentlichen Sektor wird der Holzbau gefördert und gefordert. Überwiegend kommt hier die Fichte zum Einsatz. Die ursprünglich nicht in Deutschland beheimatete Baumart litt in den letzten Jahren besonders unter den starken Hitzeperioden und Stürmen wie Kyrill und Friederike. Noch stärkere Schäden verursachte der Borkenkäfer.

Vitale Fichten können bei guter Wasserversorgung dem Käferbefall mit vermehrter Harzproduktion entgegentreten. Doch von den starken Hitzeperioden 2018 und 2019 geschwächt, fielen viele Fichten dem Schädling zum Opfer. Der Oberbergische Kreis, in dem unsere Firma liegt, ist eine der am stärksten betroffenen Regionen Deutschlands. Die einzige effektive Bekämpfungsart ist die Abholzung. Wir stehen also vor dem Problem, dass die regionale Versorgung mit Bauholz in Zukunft nicht mehr gewährleistet werden kann, wenn wir weiter machen wie bisher.

Die klimatischen Rahmenbedingungen werden in nächster Zeit wahrscheinlich noch schlechter. Mit neuen Waldbaukonzepten soll dem entgegengewirkt werden. Hier setzt man immer mehr auf Mischsysteme und wendet sich ab von Monokulturen. So finden neben den Fichten auch andere Baumarten ihren Platz: Eichen, Lärchen, Douglasie, Esskastanie oder andere. Viele Sägewerke sind allerdings auf die Verarbeitung von Nadelhölzern spezialisiert und müssen große Investitionen tätigen, um in Zukunft auch Laubhölzer effektiv verarbeiten zu können. Flexiblere Normen und Zulassungen könnten die Verwendung anderer Holzarten vereinfachen und fördern. Dann kann auch weiterhin die CO2-Bindung in Wald und Haus gemeinsam gegen den Klimawandel wirken.

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Die wichtigsten Änderungen

Seit 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) für die Errichtung und Änderungen von Gebäuden. Es regelt die Anforderungen an die energetische Qualität sowie den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung. Damit löst es die bisherigen Gesetze und Verordnungen Energieeinsparverordnung (EnEV), Energieeinspargesetz (EnEG) und Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) ab. 

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