Update
Am 26.07.22 wurde bekannt gegeben, dass es sehr kurzfristige Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geben wird. Die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:
Allgemein:
Die Fördersätze sinken um 5-10 %
Teilweise werden die Kredithöchstbeträge gesenkt
Die Fördererhöhung für einen individuellen Sanierungsfahrplan entfällt
Ab 28.07.22: Umsetzung der Änderungen bei der KfW-Förderung (Neubau-Kredit, Sanierungs-Kredit & -Zuschuss) zusätzlich:
Die Kreditvariante für Einzelmaßnahmen entfällt
Bei der Komplettsanierung entfällt die Effizienzhausstufe 100; EH-85 ist nun die Eingangsförderstufe
Bei der Neubauförderung wird der maximale Förderbetrag auf 120.000 € und der Tilgungszuschuss auf 5 % (also maximal 6.000 €) gesenkt. Hier ist weiterhin eine Nachhaltigkeitszertifizierung erforderlich.
Ab 15.08.22: Umstellung der Förderbedingungen bei der BAFA (Sanierung Einzelmaßnahmen); zusätzlich:
Heizungs-Tausch-Bonus für Gaskessel wird eingeführt
Jegliche Förderung von gasverbrauchenden Anlagen wird gestrichen
Die Baubegleitung wird weiterhin mit 50 % gefördert. Die Förderung soll damit mehr Menschen zur Verfügung stehen, sodass ein größtmöglicher Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz erreicht wird. Der Schwerpunkt soll weiterhin und verstärkt bei der Bestandssanierung liegen, da dort nach Angaben des BMWK der Effekt rund um das 4,5-fache höher als im Neubau ist. Eine Sanierung kann durchgeführt werden, sobald der Bauantrag oder die Bauanzeige mind. 5 Jahre zurück liegen. Mit der Umstellung soll außerdem eine verlässliche und kontinuierliche Förderung gesichert werden.
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